Das Verfahren gegen den Niederländer Joost Klein wurde nach der Disqualifikation für den Eurovision Song Contest eingestellt

Als langjähriger Eurovision-Enthusiast, der den Wettbewerb seit seiner Einführung verfolgt, muss ich sagen, dass mich die diesjährige Wendung der Ereignisse rund um Joost Klein aus den Niederlanden sowohl fasziniert als auch etwas entmutigt hat. Die Disqualifikation eines der Favoriten wenige Tage vor dem Finale kam sicherlich unerwartet und verlieh dem Wettbewerb einen Hauch von Geheimnis. Die Einstellung des Verfahrens gegen Joost drei Monate später bringt jedoch ein Gefühl der Erleichterung und Gerechtigkeit in die Situation.


Im Mai wartete ich sehnsüchtig auf die Teilnahme meiner geliebten Niederlande am Eurovision Song Contest, doch leider wurde unser Favorit disqualifiziert, bevor das Finale überhaupt begann. Drei lange Monate später scheinen die Behörden die Anklage gegen ihn fallengelassen zu haben. Was für eine Achterbahnfahrt!

Ein Favorit wird disqualifiziert

Am 11. Mai 2024: Der Eurovision Song Contest steht vor einem Teilnehmerrückgang, da Joost Klein aus den Niederlanden disqualifiziert wurde und nicht am Finale an diesem Samstag teilnehmen wird. Dies gab Eurovision am Samstagnachmittag in einer Erklärung bekannt. Es scheint, dass ein Mitglied des Produktionsteams Klein der Einschüchterung beschuldigte, was er Berichten zufolge gegenüber den örtlichen Behörden bestritt. Im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Online-Spekulationen gibt es keine Hinweise darauf, dass an dem Vorfall ein anderer Künstler oder ein Delegationsmitglied beteiligt war. Klein war mit seinem Lied „Europapa“, einer Hommage an seinen verstorbenen Vater, der verstarb, als er 12 Jahre alt war, ein starker Anwärter auf den Sieg.

Obwohl niederländische Zuschauer nicht für die Teilnahme ihres eigenen Landes stimmen dürfen, können sie dennoch am Eurovision-Wettbewerb teilnehmen. Das Finale heute Abend wird mit 25 Teilnehmern stattfinden, einer weniger als ursprünglich geplant aufgrund eines Rückzugs.

Fall abgeschlossen

Am 12. August 2024: Die schwedische Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen im Fall Joost Klein eingestellt, nachdem er im Mai vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen wurde. Diese Entscheidung fiel drei Monate nach einem Vorfall, bei dem Klein während des Halbfinales in Malmö, Schweden, versehentlich die Kamera einer Frau traf. Fredrik Jönsson, ein leitender Staatsanwalt, erklärte: „Ich habe die Ermittlungen heute eingestellt, da ich nicht nachweisen kann, dass die Tat wahrscheinlich schwere Angst hervorgerufen hat oder dass der Mann eine solche Absicht hegte.“

Nach Angaben der New York Times zeigte sich Kleins Management erleichtert darüber, dass das Problem gelöst wurde. AVROTROS, ein niederländischer Sender, äußerte erneut seine Missbilligung über Kleins Disqualifikation und hielt sie für übertrieben, wie die Times berichtete. Sie erwähnten auch, dass sie sich zu dieser Angelegenheit mit der für Eurovision zuständigen Europäischen Rundfunkunion (EBU) treffen würden. In ihrer eigenen Antwort verteidigte die EBU jedoch ihre Entscheidung, Klein zu disqualifizieren. Die EBU gab an, dass sich ihre Ermittlungen darauf konzentrierten, ob eine Straftat begangen wurde, und nicht darauf, ob Herr Klein unangemessen gehandelt und gegen die Regeln und Verfahren des Eurovision Song Contest (ESC) verstoßen habe.

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2024-08-13 00:53