Bybit stoppt Dienste für Benutzer in Frankreich aufgrund behördlicher Prüfung

Als erfahrener Forscher, der die Entwicklung der digitalen Währungslandschaft miterlebt hat, muss ich sagen, dass die Entscheidung von Bybit, seine Dienste in Frankreich bis 2025 einzustellen, ein Spiegelbild der zunehmenden regulatorischen Komplexität ist, mit der Börsen weltweit konfrontiert sind. Der Schritt unterstreicht die Notwendigkeit für Kryptowährungsplattformen, sich an lokale Vorschriften anzupassen und diese einzuhalten, um sicherzustellen, dass ihr Betrieb nicht nur legal, sondern auch für die Benutzer von Vorteil ist.

Ab dem 8. Januar 2025 plant Bybit, seine Auszahlungs- und Verwahrungsdienste für Benutzer mit Sitz in Frankreich aufgrund der Verschärfung der regulatorischen Aufsicht im Land auszusetzen.

Ab dem 8. Januar 2025 hat Bybit, ein bedeutender Akteur auf dem Markt für Kryptowährungsbörsen, beschlossen, Benutzern mit Wohnsitz in Frankreich keine Abhebungs- und Verwahrungsdienste mehr anzubieten. Diese Entscheidung ist auf die verstärkte Aufsicht der französischen Finanzbehörden zurückzuführen. Bybit hat sein Engagement zur Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften weltweit betont. Bedauerlicherweise kann die Börse diese Dienstleistungen aufgrund der jüngsten Änderungen der französischen Vorschriften nicht weiterhin französischen Privatpersonen oder Einwohnern anbieten.

Die Börse hat alle betroffenen Benutzer aufgefordert, ihr Geld vor Ende September abzuheben. Den verbleibenden Benutzern mit einem Guthaben von weniger als 10 USDC an Token in ihren Wallets wird eine Kündigungsgebühr von 10 USDC berechnet, die von ihrem Guthaben abgebucht wird. Sobald die Gebühr erhoben wurde, werden ihre Konten dauerhaft geschlossen. Für Benutzer mit mehr als 10 USDC überweist Bybit ihr Geld an Coinhouse, eine regulierte Handelsplattform für Krypto-Assets in Frankreich. Diese Übertragung erfolgt nach der Umwandlung der Vermögenswerte in USDC.

Bybit stellt seine Dienste in Frankreich ein und beginnt im Jahr 2025 mit der Vermögensübertragung an Coinhouse

Als Forscher möchte ich Ihnen einige wichtige Informationen zum Vermögensübertragungsprozess mitteilen, der am 8. Januar 2025 beginnt und am 16. Januar 2025 endet. Während dieses Zeitraums sind keine Abhebungen zulässig. Wenn Ihr Coinhouse-Konto mit Ihrer Bybit-Kontoidentität übereinstimmt, wird Ihr Geld ab dem 16. Januar 2025 gutgeschrieben. Wenn Sie jedoch noch kein Coinhouse-Konto haben, empfehle ich Ihnen, eines zu erstellen und den KYC-Prozess umgehend abzuschließen. Nach der Verifizierung können Sie ungehindert auf Ihr Geld zugreifen.

Als Analyst möchte ich den Transferprozess für die Übertragung von Geldern von Bybit zu USDC und dann zu Coinhouse klären. Bei diesem Vorgang fallen keine Umtauschgebühren an. Darüber hinaus fallen bei der Überweisung an Coinhouse keine zusätzlichen Gebühren an. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Coinhouse eine monatliche Depotgebühr für nicht verifizierte Konten erhebt. Diese Gebühr beträgt 0,16 % des Gesamtwerts Ihres Vermögens oder 1 USDC (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Diese Gebühr gilt nur für Konten, die noch keiner KYC-Verifizierung unterzogen werden müssen. Sobald Sie den KYC-Prozess abgeschlossen haben, wird diese Depotgebühr nicht erneut erhoben.

Um unseren sechsjährigen Meilenstein zu feiern, habe ich kürzlich die Super6Bybit-Kampagne vorgestellt, die einen beeindruckenden Preispool im Wert von 1,2 Millionen US-Dollar bietet. Diese aufregende Initiative ist nicht nur ein Beweis für unsere Fortschritte, sondern auch ein Symbol unserer ständig wachsenden Gemeinschaft.

Lassen Sie mich als Forscher, der die Angelegenheit aufklärt, erklären, dass Bybit hervorgehoben hat, dass bei der Abhebung von Vermögenswerten an Coinhouse erstmals eine Depotgebühr erhoben wird. Sobald die Transaktion erfolgreich verarbeitet wurde, erhalten verifizierte Benutzer auf Coinhouse ihre Vermögenswerte sofort. Gleichzeitig mit der Übertragung erfolgt auch die Verwertung dieser Vermögenswerte.

Abschließend bittet Bybit die betroffenen Kunden, ihre Gelder vor dem 8. Januar 2025 zu verschieben oder abzuheben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mögliche Probleme zu verhindern, die durch die bevorstehenden Änderungen verursacht werden. Es wird dringend empfohlen, diesen Vorgang vor Ablauf der Frist abzuschließen.

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2024-12-20 06:53