Als erfahrener Forscher mit langjähriger Erfahrung in der Finanzbranche habe ich eine ganze Reihe regulatorischer Maßnahmen gegen nicht registrierte Plattformen in verschiedenen Märkten miterlebt. In diesem Fall hat die Securities Commission (SC) von Malaysia eine entschiedene Haltung gegenüber Bybit eingenommen, einer Krypto-Börse, die im Land ohne ordnungsgemäße Registrierung betrieben wurde. Dies ist kein Einzelfall – nicht lizenzierte Börsen tauchen oft in verschiedenen Regionen auf und locken ahnungslose Anleger mit dem Versprechen hoher Renditen und minimalem Risiko.
In meiner Karriere habe ich die verheerenden Auswirkungen solcher Plattformen auf unschuldige Anleger gesehen, die ihr hart verdientes Geld aufgrund mangelnder Regulierung und mangelnden Schutzes verlieren. Es ist immer entmutigend, solche Situationen zu beobachten, aber es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Regulierungsbehörden entschlossene Maßnahmen ergreifen, um Anleger vor betrügerischen Aktivitäten zu schützen.
Die Durchsetzungsklage des SC gegen Bybit erinnert alle Anleger daran, ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen, bevor sie in Plattformen investieren, insbesondere solche, die ohne ordnungsgemäße Registrierung oder Aufsicht betrieben werden. Es ist wichtig, nur bei anerkannten Marktbetreibern (Recognized Market Operators, RMOs) zu investieren, die bei der Kommission registriert sind und strengen Untersuchungen gemäß den malaysischen Wertpapiergesetzen unterliegen.
Abschließend möchte ich Sie mit etwas Humor verlassen – es scheint, dass Bybit in verschiedenen Märkten eine Menge regulatorischer Probleme hatte. Man könnte sagen, sie sollten darüber nachdenken, ihren Namen in „By-not“ zu ändern, um ihre Compliance-Historie besser widerzuspiegeln! Denken Sie beim Investieren immer daran, Ihre Hausaufgaben zu machen und Plattformen wie eine gewisse unglückliche Katze zu meiden, die immer wieder in Schwierigkeiten gerät.
Aufgrund regulatorischer Maßnahmen der Wertpapieraufsichtsbehörde hat Bybit seine Aktivitäten in Malaysia vorübergehend eingestellt, da die erforderliche Registrierung fehlt.
Die malaysische Wertpapieraufsichtsbehörde (SC) hat rechtliche Schritte gegen die Krypto-Börse Bybit und ihren CEO Ben Zhou eingeleitet, da diese im Land nicht registriert sind. Infolgedessen hat der SC Bybit angewiesen, alle Aktivitäten auf seiner Website, seinen mobilen Anwendungen und anderen digitalen Plattformen in Malaysia sowie alle lokalen Partnerschaften einzustellen. Bybit wurde ab dem 11. Dezember eine 14-tägige Frist zur Schließung seiner malaysischen Aktivitäten eingeräumt.
Im Juli 2021 wurden Bybit und sein CEO aufgrund ihres nicht registrierten Status und mangelnder Regulierung im Land auf die Investor Alert List der Securities Commission (SC) gesetzt. Infolgedessen muss Bybit seine Website und mobilen Anwendungen in Malaysia schließen. Es ist ihnen auch untersagt, über soziale Medien und andere Kanäle Werbung an malaysische Investoren zu verbreiten. Darüber hinaus müssen sie ihre Telegram-Supportgruppe für malaysische Benutzer schließen. Die Durchsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung von Ben Zhou, dem CEO von Bybit.
SC erinnert Investoren daran, Bybit und andere nicht lizenzierte Kryptoplattformen zu meiden
Die behördlichen Maßnahmen gegen Bybit sind auf die Nichteinhaltung lokaler Standards zurückzuführen. Der Betrieb einer Digital Asset Exchange (DAX) in Malaysia ohne Registrierung als anerkannter Marktbetreiber (RMO) ist gemäß Abschnitt 7(1) des Capital Markets and Services Act 2007 illegal. Dieser Verstoß gilt als Straftat. Darüber hinaus hat die Securities Commission (SC) eine Warnung herausgegeben, dass der Betrieb ohne ordnungsgemäße Registrierung Anleger unvorhergesehenen Risiken aussetzen kann.
Bisher hat sich Bybit an die Anweisungen der Securities Commission gehalten. Die Kommission empfiehlt Anlegern, Transaktionen ausschließlich mit anerkannten Marktbetreibern (RMOs) durchzuführen, die bei der Kommission registriert sind. Diese RMOs unterliegen einer strengen Prüfung durch die Aufsichtsbehörden gemäß den malaysischen Wertpapiergesetzen und gewährleisten so ein gewisses Maß an Schutz vor Betrug und Geldwäsche für Anleger, die diese offiziell anerkannten Plattformen nutzen. Anleger, die nicht registrierte Plattformen nutzen, genießen diesen Schutz jedoch nicht und sind in diesen Bereichen weiterhin Risiken ausgesetzt.
Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court, SC) hat Menschen aufgefordert, fragwürdige Websites, unerwünschte Telefonanrufe oder E-Mails mit Werbung für illegale Investitionsmöglichkeiten zu kennzeichnen. Oftmals erzielen diese Unternehmungen hohe Renditen bei minimalem oder gar keinem Risiko, was für Anleger gefährlich sein kann. Die Plattform Bybit hat sich kürzlich aufgrund des zunehmenden Regulierungsdrucks vom französischen Markt zurückgezogen. Diese Maßnahme spiegelt den weltweiten Trend einer strengeren Regulierung des Kryptowährungsaustauschs wider.
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2024-12-30 22:32