SEC erklärt, dass flüssige Einbindungs-Token nicht Wertpapiere sind, aber wird das Drama hier enden? 🎭
In der Sprache, die so trocken, dass es eine Rosine heilen könnte, erklärte die SEC, dass diese flüssigen Einsätze nicht unter den Zuständigkeitsbereich des Securities Act von 1933 oder dem Securities Exchange Act von 1934 fallen. Lust darauf! Es scheint, dass die Teilnehmer Erleichterung aufatmen und den bürokratischen Albtraum der Registrierung ihrer Transaktionen vermeiden können. Huzzah für kleine Gnaden!