Als erfahrener Forscher mit langjähriger Erfahrung in der komplexen Landschaft der Finanzvorschriften in verschiedenen Ländern kann ich mich voll und ganz der Forderung von 21Shares nach Klarheit im Krypto-Investitionsbereich in Europa anschließen. Die Inkonsistenzen in den Vorschriften in den verschiedenen Mitgliedstaaten sind in der Tat verwirrend und können sowohl bei Privatanlegern als auch bei institutionellen Anlegern unnötige Verwirrung stiften.
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21Shares plädiert dafür, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sowohl Privatanlegern als auch institutionellen Kryptowährungsinvestoren in ganz Europa „wesentliche Klarheit“ bietet.
21Shares, ein auf Kryptowährungsinvestitionen spezialisiertes Unternehmen, fordert die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde auf, klarere Regeln für die Integration von Krypto-Assets in Fonds von Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren (UCITS) festzulegen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Inkonsistenzen in den Vorschriften im Zusammenhang mit Kryptowährungen in verschiedenen europäischen Ländern zu beseitigen.
Das Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich erklärte am 7. Oktober in einer Montagspressemitteilung, dass mit dieser Maßnahme Unstimmigkeiten in den Vorschriften in ganz Europa behoben werden sollen. Diese Inkonsistenzen sorgen derzeit für Unsicherheit sowohl bei Privatanlegern als auch bei institutionellen Anlegern.
Im Gegensatz dazu erlauben bestimmte europäische Länder, darunter Deutschland und Malta, OGAW-Fonds, in Kryptowährungen zu investieren, Länder wie Luxemburg und Irland jedoch nicht. Diese Ungleichheit, so das Unternehmen, führe zu Verwirrung bei den Anlegern, da es für sie schwierig werde, ihre verfügbaren Anlagemöglichkeiten zu erfassen und zu bewerten.
Das Fehlen einer einheitlichen Strategie kann zu unzureichenden Schutzmaßnahmen für Anleger führen, da sie Vermögenswerte möglicherweise über alternative Methoden erwerben müssen, die häufig teurer sind und weniger kompetent gehandhabt werden.
21Aktien
Das Unternehmen schlägt vor, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) einheitliche Regeln für indirekte Investitionen in Kryptowährungen in der gesamten EU einführt. Solche Richtlinien würden den Anlegern „starke Schutzmaßnahmen“ bieten und die Möglichkeiten für Investitionen in Kryptowährungen erweitern.
Nach einer kürzlich durchgeführten Konsultation prüft die ESMA derzeit, wie neue Arten von Vermögenswerten wie Kryptowährungen in OGAW-Fonds integriert werden können. Während die Finanzwelt auf die weiteren Schritte der ESMA wartet, ist es immer noch ungewiss, wann regulatorische Anpassungen in Kraft treten könnten.
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2024-10-07 11:37