- Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission versuchte, Justin Suns Berufung zur Abweisung des Verfahrens wegen Wertpapierverletzung zu verhindern.
- Ein Bundesrichter stellte sich auf die Seite von Sun und lehnte den Antrag der SEC ab.
Als Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Finanzbranche habe ich unzählige Rechtsstreitigkeiten zwischen Aufsichtsbehörden und innovativen Technologieunternehmen miterlebt. Die jüngste Entwicklung im Fall US SEC gegen Justin Sun ist eine faszinierende Wendung der Ereignisse, die die Komplexität der Navigation an der Schnittstelle von Technologie und Finanzen unterstreicht, insbesondere wenn es um Initial Coin Offerings (ICOs) geht.
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Bundesrichter Edgardo Ramos vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York hat den Versuch der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission), Justin Suns Berufung auf Abweisung des Verfahrens wegen Wertpapierverletzung gegen ihn zu vereiteln, zurückgewiesen. Die SEC behauptete, der Tron-Gründer und seine Anwälte hätten ein Argument vorgebracht, das gegen die Norm eines Gerichtsverfahrens verstoße.
Letztes Jahr im März wurde eine Klage gegen den Gründer, die Tron Foundation, Rainberry Inc und die BitTorrent Foundation eingereicht, in der ihnen vorgeworfen wurde, nicht registrierte Wertpapiere verkauft, Marktmanipulationen betrieben und andere Straftaten begangen zu haben. Sun und sein Anwaltsteam haben aktiv versucht, diesen Fall fallen zu lassen, und behaupteten, dass Tron Token an ausländische Investoren außerhalb der Zuständigkeit der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) verkauft habe.
Die Regulierungsbehörde argumentiert, dass Sun seine Verteidigung, dass TRX- (Tron) und BTT-Token (BitTorrent) nicht dem „Common Enterprise“-Aspekt des Howey-Tests unterliegen, zu spät im Prozess vorgebracht hat, was ihn möglicherweise unzulässig macht. In einem Brief an den Richter empfahlen sie Sun, dieses Argument stattdessen durch eine zusätzliche Antwort darzulegen, anstatt es zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal vorzubringen.
Das Rechtsteam von Sun klatschte zurück
Abgesehen von diesem Brief gab es weitere Korrespondenz zu diesem Thema. Die Rechtsabteilung von Sun antwortete mit einem weiteren Brief und behauptete, dass die SEC versuche, einen Streit zu fabrizieren. Sie argumentierten, dass Sun nie die Komponente „gemeinsames Unternehmen“ des Howey-Tests bestritten habe und dass ihr Fokus stattdessen auf der Infragestellung des Aspekts „Gewinnerwartung“ gelegen habe. Die Anwälte erklärten, dass dieses Argument innerhalb der akzeptablen Frist vorgebracht worden sei, und gründeten anschließend ihren Antrag auf Abweisung des Verfahrens genau auf diesem Punkt.
Richter Ramos stellte sich auf die Seite von Sun und wies die Versuche der SEC zurück, ihre Argumente, den Fall außergerichtlich zu verwerfen oder eine Gegenerwiderung einzureichen, zu begraben. Er sagte: „Angesichts des Eingeständnisses der Beklagten, dass sie das „gemeinsame Unternehmertum“-Element des Howey-Tests nicht anfechten, wird der schriftliche Antrag der SEC, das unzeitgemäße Argument zurückzuweisen oder die Erlaubnis zur Einreichung einer Ersatzantwort zu erhalten, ABGELEHNT.“
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2024-08-20 21:48